Ihr Notar verfügt nicht nur über ein abgeschlossenes Jusstudium, sondern auch über eine lange Ausbildungs- und Praxiszeit. Darüber hinaus muss er sich umfassenden Prüfungen unterziehen, um die Eignung für das Führen einer Notariatskanzlei zu erlangen.
Erst wenn alle Voraussetzungen, auch die persönliche Integrität, gewährleistet sind, wird der Bewerber vom Bundesminister für Justiz zum öffentlichen Notar ernannt. Als Mitglied der jeweiligen (Länder-) Notariatskammer unterliegt jeder Notar besonders strengen Berufsrichtlinien und Kontrollen.
Nicht nur die profunde Rechtskenntnis, die durch Aus- und Fortbildungsangebote der Österreichischen Notariatsakademie laufend auf dem letzten Stand der Gesetze beziehungsweise Rechtsprechung gehalten wird, zeichnet Ihren Notar aus, sondern auch die Nutzung des letzten Standes der Technik. Mit CyberDOC wurde durch das Österreichische Notariat das erste elektronische notarielle Urkundenarchiv in Europa realisiert, das eine sichere Archivierung der notariellen Urkunden und deren jederzeitige Verfügbarkeit für die jeweils Berechtigten gewährleistet.
Bei Ihrem Notar ist die erste Rechtsauskunft kostenlos! Die Beglaubigungen durch den Notar sind meist günstiger als bei Gericht.

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