Ihr Notar verfügt nicht nur über ein abgeschlossenes
Jusstudium, sondern auch über eine lange Ausbildungs-
und Praxiszeit. Darüber hinaus muss er sich umfassenden
Prüfungen unterziehen, um die Eignung für das
Führen einer Notariatskanzlei zu erlangen.
Erst wenn alle Voraussetzungen, auch die persönliche
Integrität, gewährleistet sind, wird der Bewerber
vom Bundesminister für Justiz zum öffentlichen
Notar ernannt. Als Mitglied der jeweiligen (Länder-)
Notariatskammer unterliegt jeder Notar besonders strengen
Berufsrichtlinien und Kontrollen.
Nicht nur die profunde Rechtskenntnis, die durch Aus- und
Fortbildungsangebote der Österreichischen Notariatsakademie
laufend auf dem letzten Stand der Gesetze beziehungsweise
Rechtsprechung gehalten wird, zeichnet Ihren Notar aus,
sondern auch die Nutzung des letzten Standes der Technik.
Mit CyberDOC wurde durch das Österreichische Notariat
das erste elektronische notarielle Urkundenarchiv in Europa
realisiert, das eine sichere Archivierung der notariellen
Urkunden und deren jederzeitige Verfügbarkeit für
die jeweils Berechtigten gewährleistet.
Bei Ihrem Notar ist die erste Rechtsauskunft kostenlos!
Die Beglaubigungen durch den Notar sind meist günstiger
als bei Gericht.