Das Recht regelt auch das Familienleben, ob in Ehe oder Lebenspartnerschaft. Auch Ihr Familienleben, sei es in einer Ehe oder in einer sonstigen Lebenspartnerschaft, unterliegt gesetzlichen Regelungen. Schon vor Eingehen einer Partnerschaft sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, die möglicherweise einer vertraglichen Regelung bedürfen. Hierbei ist zu beachten, dass Ehepakte sowie vermögensrechtliche Verträge zwischen Ehegatten zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsaktes bedürfen. Auch im Fall der Trennung kann Ihnen der Notar hilfreich zur Seite stehen: Im konkreten Anlassfall ist eine notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (zu welchem insbesondere die Ehewohnung gehört!) eine kostengünstige Lösung – und wird vom Scheidungsgericht anerkannt. Unterhalt, Sorgerecht und andere Scheidungsfolgen können ebenso vertraglich geregelt werden. Der Notar als Streitvermeidungs-Profi ist hier besonders wichtig.
Vom Abfassen von Adoptionsverträgen zwischen Wahleltern und Wahlkind bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung ist der Notar Ihr sachkundiger Helfer.
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