Das Recht regelt auch
das Familienleben, ob in Ehe oder Lebenspartnerschaft. Auch
Ihr Familienleben, sei es in einer Ehe oder in einer sonstigen
Lebenspartnerschaft, unterliegt gesetzlichen Regelungen. Schon
vor Eingehen einer Partnerschaft sind zahlreiche Aspekte zu
berücksichtigen, die möglicherweise einer vertraglichen
Regelung bedürfen. Hierbei ist zu beachten, dass Ehepakte
sowie vermögensrechtliche Verträge zwischen Ehegatten
zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsaktes bedürfen.
Auch im Fall der Trennung kann Ihnen der Notar hilfreich zur
Seite stehen: Im konkreten Anlassfall ist eine notarielle
Regelung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
(zu welchem insbesondere die Ehewohnung gehört!) eine
kostengünstige Lösung und wird vom Scheidungsgericht
anerkannt. Unterhalt, Sorgerecht und andere Scheidungsfolgen
können ebenso vertraglich geregelt werden. Der Notar
als Streitvermeidungs-Profi ist hier besonders wichtig.
Vom Abfassen von Adoptionsverträgen zwischen Wahleltern
und Wahlkind bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung
ist der Notar Ihr sachkundiger Helfer.
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