Sie können sich auf die Diskretion Ihres Notars verlassen – er unterliegt der höchsten Schweigepflicht! Wenn Sie in Ihrem Testament über Ihr Lebenswerk verfügen und sicher gehen wollen, dass wirklich Ihr Wille erfüllt wird, und nicht auf Grund von Formulierungsfehlern verdreht oder gar auf Grund von Formfehlern überhaupt rechtsunwirksam wird, wenden Sie sich an Ihren Notar. Wollen Sie sicher gehen, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird, hinterlegen Sie Ihr Testament bei Ihrem Notar, denn er ist verpflichtet, das Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) eintragen zu lassen. Selbstverständlich sind hier nur die Errichtungsdaten erfasst und nicht der Inhalt.
Der Notar ist erster Ansprechpartner bei Schenkungen oder Übergaben und klärt Sie neben den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen kompetent über pensions- und steuerrechtliche Aspekte auf. Schenkungsversprechen beziehungsweise Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe sind überhaupt nur in Notariatsaktsform gültig!
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