Sie können sich auf
die Diskretion Ihres Notars verlassen er unterliegt
der höchsten Schweigepflicht! Wenn Sie in Ihrem Testament
über Ihr Lebenswerk verfügen und sicher gehen wollen,
dass wirklich Ihr Wille erfüllt wird, und nicht auf Grund
von Formulierungsfehlern verdreht oder gar auf Grund von Formfehlern
überhaupt rechtsunwirksam wird, wenden Sie sich an Ihren
Notar. Wollen Sie sicher gehen, dass der letzte Wille im Todesfall
bekannt wird, hinterlegen Sie Ihr Testament bei Ihrem Notar,
denn er ist verpflichtet, das Testament im Österreichischen
Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) eintragen zu lassen.
Selbstverständlich sind hier nur die Errichtungsdaten
erfasst und nicht der Inhalt.
Der Notar ist erster Ansprechpartner bei Schenkungen oder
Übergaben und klärt Sie neben den allgemeinen rechtlichen
Bestimmungen kompetent über pensions- und steuerrechtliche
Aspekte auf. Schenkungsversprechen beziehungsweise Schenkungen
ohne tatsächliche Übergabe sind überhaupt nur
in Notariatsaktsform gültig!
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